Kinder mit Handicap im Flugzeug
Der Verein der Freunde des Flughafens Linz beschäftigt sich intensiv mit diesem Thema und hat daher alle wichtigen Informationen für alle Betroffenen zusammengetragen, damit der Flug von Kindern, aber auch Erwachsenen, mit Handicap nicht zur eigentlichen Behinderung und somit zu einer unliebsamen Urlaubserinnerung wird.
Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Obwohl Flugreisen sich etwas komplizierter gestalten als die barrierefreie zu Land, Schiene oder zu Wasser, gilt jedoch der Grundsatz: Fluglinien dürfen Menschen mit Behinderung nicht abweisen. Unter der EU-Regelung 1107/2006 hat die Europäische Union zwar den Fluglinien gewisse Verfahrensregeln zur Beförderung von Menschen mit Behinderung (People with Reduced Mobility, PRM) nahegelegt, dennoch gibt es noch keine definierte gesetzlich verpflichte Regelung, wodurch den einzelnen Fluggesellschaften ein eigener Ermessensspielraum gewährt wird.
Für PRM wird eine Begleitperson benötigt, wenn die Selbsthilfe im Evakierungsfall nicht möglich ist, eine Hilfestellung an Board (zB Essen, Toilette) benötigt wird oder die Sicherheitsanweisungen des Boardpersonals nicht verstanden werden können. Für gehör- und sehbehinderte Fluggäste gibt es bei den meisten Fluglinien keine Einschränkungen, viele Fluglinien bieten sogar ein kostenlose Begleitservice auf Flughäfen an. Die Beförderung von Rollstühlen oder anderen Mobilitätshilfen (in der Regel bis zu 2 Stück) ist kostenlos, wenn auch hier eine rechtzeitige Vorinformation an die Fluglinien Voraussetzung ist. Insbesondere bei battierebetriebenen Rollstühlen, da hier die Vorschriften über den Transport von Gefahrgütern unbedingt geprüft werden muss.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Mittransport von Blindenführhunde, Partnerhunde und Therapiehunden in der Kabine in der Regel kostenlos möglich. Bitte setzen sich hierzu direkt mit der Airline in Verbindung.
Wesentlich für eine optimale Reisevorbereitung ist sich rechtzeitig mit der jeweiligen Fluglinie in Verbindung zu setzen, sodass diese entsprechende Vorkehrungen treffen und entsprechend das diensthabende Personal, vor allem an Board, informieren kann.
Ab einem Schwerbehindertengrad ab 50% bieten viele Fluglinien als kostenloses Service für Fluggäste mit Behinderung (PRM) und deren Begleitperson eine Sitzplatzreservierung an. Beachten Sie bitte, dass in vielen Fällen nur bestimmte Sitzplätze oder -reihen für Menschen mit Behinderung gebucht werden können, aus sicherheitstechnischen Gründen (bspw. Verlassen des Flugzeuges über einen Cabin Door Emergency Exit) abhängig des jeweiligen Flugzeugtyps.
Folgende international gültige Regelung zur Einstufung von PRM wurde getroffen:
Vor dem Flug
Empfohlen und auch teilweise Voraussetzung ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Fluglinien und Flughäfen, am Besten bei der Flugbuchung.
Kontakte zu Fluglinien: Austrian Airlines, Lufthansa, Niki / Air Berlin, Ryanair
Flughäfen, wie der blue danube airport linz, bieten einen umfassenden Service für Personen mit eingeschränkter Mobilität vom Parkplatz/Bushaltestelle bis zum Flugzeug und zurück an. Auf Flughafenparkplätzen stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung, in Linz wird zum Beispiel darüber hinaus eine Vergünstigung des Parkplatztarifes von 20% bei der Vorlage eines amtlichen Behindertenausweises gewährt. Bei Bedarf wird kostenlos ein Rollstuhl(transport) seitens des Flughafens zur Verfügung gestellt. Auf größeren Umsteigeflughäfen, wie etwa Frankfurt oder Wien, gibt es eigene Mitarbeiter, die Fluggästen mit Behinderung gerne behilflich sind, problemlos vom Ankunfts- zum Abflugsgate zu wechseln (ratsam wegen der tw. großen Distanzen). Fluggäste mit Behinderung werden beim Boarden gerne bevorzugt behandelt. Sollte nicht über eine Fluggastbrücke geboardet werden, wie etwa in Linz, stehen auf vielen Flughäfen eigene Fahrzeuge zur Verfügung, die Rollstuhlfahrern ein Einsteigen ins Flugzeug erleichtern. Bitte beachten Sie dabei, dass ein solches Service auf vielen kleineren Urlaubsflughäfen nicht angeboten wird, daher empfiehlt es sich, rechtzeitig mit den befördernden Fluglinien und den jeweiligen Flughäfen in Kontakt zu treten.
Im Flugzeug
Je nach lokalen Gegebenheiten ist es möglich, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Rollstuhl wechseln müssen, um an Board des Flugzeuges zu gelangen.
Viele Fluglinien haben ihre Flugzeugkabinen mit speziellen Sitzen in der Gangreihe ausgestattet, an denen sich die Armlehne zum erleichterten Platznehmen hochklappen lässt. Diese speziellen Sitzplätze können Menschen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen zu meist kostenlos reservieren.
Auf alle Fälle empfiehlt es sich, an Board mit der Kabinenbesatzung in Kontakt zu treten, so dass diese auch kurzfristig optimale und zielgerechte Unterstützung bieten zu können. Während des Fluges ist das Kabinenpersonal gerne Ihr Ansprechpartner und hilft gerne bei besonderen Wünschen oder Bedürfnissen.
Eltern von behinderten Kindern stehen besonders in Flugzeugen vor einer besonderen Herausforderung, da die Vorstellung bequemer Flugsitze nicht automatisch mit einem schmerzfreien Fliegen für die betroffenen Kindern verbunden ist. Aus diesem Grund verweisen wir sehr gerne auf das Projekt "Travel Chair - Flugzeugsitz für behinderte Kinder" von Aircraft Saftey Network, der speziell für ein optimales Flugreisen entwickelt und bei der EASA zertifiziert wurde.
Workshop "Barrierefreies Fliegen"
Unser Partner Aircraft Saftey Network bietet in Zusammenarbeit mit diversen Organisationen einzigartige Workshop zum Thema "Barrierefreies Fliegen" an, die speziell an Menschen mit Behinderung und/oder deren Begleitpersonen gerichtet sind.
Weitere führende Detail- und Termininformationen
Für weitere speziellen Fragen oder Anregungen steht Ihnen gerne Herr Michael David zur Verfügung, Email Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder Tel 0676 6259747.